Heilpädagogisches Kinder- und Jugendheim „Hans Löscher“
Das Kinder- und Jugendheim „Hans Löscher“ ist eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis Börde mit einer Kapazität von 16 Plätzen für Kinder und Jugendliche von 2-18 Jahren. Es ist ländlich gelegen mit einem sehr schönen großen Außengelände, welches vielfältige Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bietet
Wir wollen Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer individuellen Entwicklung und Identitätsbildung fördern. Wir möchten sie unterstützen, Wünsche und Ziele zu finden und sie in die Lage versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich und gemeinschaftsfähig in der Gesellschaft zu gestalten.
Angebote
Zielgruppe
Aufnahme finden Kinder und Jugendliche im Alter von 2- 18 Jahren in Notsituationen mit:
- sozialen und emotionalen Störungen
- Verhaltensstörungen
- Schulverweigerung, schulischen Misserfolgen
- Entwicklungsdefiziten
- Missbrauchserfahrungen
- Bindungsstörungen/ familiäre Konflikte
- seelischen Behinderungen
- leichten geistigen Behinderungen
sowie
- Inobhutnahmen
- Clearing
pädagogische Angebote
- Förderung der Entwicklung im lebenspraktischen, sozialen und emotionalen Bereich
- geregelter, strukturierter Tagesablauf
- Einzel- und Gruppengespräche
- psychologische Betreuung bei Bedarf
- Bezugserziehersystem
- Unterstützung in schulischen Belangen
- regelmäßige Lernzeit (montags bis freitags 1 Stunde)
- Mathe- AG
- Hilfe bei Bewerbungen und der Suche nach Ausbildungsplätzen
- Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten
- Freizeitangebote
- Gesundheitsfürsorge
- Kooperation mit Ämtern
- je nach Entwicklungstand und Alter ist ein Übergang in die Jugendwohngruppe (auf dem Gelände des Kinder- und Jugendheimes) möglich
- tiergestützte Therapie (Reittherapeutin, Ziege, Schafe und Vögel auf dem Gelände)
Öffnungszeiten:
Die telefonische Erreichbarkeit ist über die angegebene Telefonnummer gewährleistet.
Platzkapazitäten
Es stehen 16 Plätze für Kinder und Jugendliche von 2-18 Jahre zur Verfügung.
Das Team
Das Team besteht aus Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen, einer Reittherapeutin, den Hauswirtschaftskräften sowie dem Hausmeister.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 27, 34, 35a, 36, 41, 42 SGB VIII