Flexible Hilfen Merseburg
Mit unseren verschiedenen Hilfeformen (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft sowie Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) bieten wir Kindern, Jugendlichen und Familien individuelle und passgenaue Unterstützung und Beratung im unmittelbaren Lebensumfeld.
Gemeinsam finden wir Wege und Möglichkeiten notwendige und wirksame Veränderungen zu erreichen. Wir hören zu, begleiten, unterstützen und machen Mut, eigene Lösungen sowie Orientierung in schwierigen Situationen zu finden. Unsere Arbeit ist geprägt von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung.
Angebote
Erziehungsbeistandschaft
…ist Beistandschaft für Erziehungsberechtigte bzw. als Vertrauensperson für ältere Kinder oder Jugendliche.
Ziel ist die Verselbstständigung und Bewältigung von Problemen durch:
- die Beratung und Unterstützung bei Problemen zu Hause, in der Schule und im Freizeitbereich
- Unterstützung bei der Suche nach einer Lehrstelle, Arbeit oder Wohnung
- Unterstützung bei finanziellen Sorgen
- Auf Wunsch werden z.B. Schule, Nachbarschaft und Freundeskreis mit einbezogen
Betreuungshilfe
… ist eine Hilfe für Jugendliche und Heranwachsende, die im Rahmen von Jugendstrafverfahren einer Betreuung bedürfen, zur Diversion oder auf richterliche Weisung.
Ziel ist eine straffreie eigenverantwortliche Lebensführung und die Bewältigung von Problemen durch:
- Rückblick in die bisherige Lebensführung
- Heranführung an andere Sichtweisen für immer wiederkehrende Konflikte und deren Ursachen
- Vermittlung von Verhaltensweisen, die aus dem Konflikt herausführen oder künftige Konflikte vermeiden könnten
- Unterstützung bei der Suche nach einer Lehrstelle, Arbeit oder Wohnung sowie bei finanziellen Sorgen
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
…ist eine intensive, auf den Einzellfall bezogene Hilfe mit ungewöhnlichen Ausgestaltungselementen, die auf eine funktionierende zwischenmenschliche Beziehung zwischen Betreuer und dem Jugendlichen abzielt, um dem Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Weiteren Leistungen sind analog der Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe.
Sozialpädagogische Familienhilfe
… ist eine Hilfe zur Erziehung, die sich an die gesamte Familie richtet. Sie ist freiwillig, kostenfrei, längerfristig und intensiv.
- auf diese Hilfe besteht ein Rechtsanspruch
- Informationen werden vertraulich behandelt
- wir orientieren uns an den Wünschen und Zielen der Familie, doch wir nehmen Ihnen die Probleme nicht ab, sondern betrachten jede Familie als eigenständig und selbstverantwortlich
- wir kommen zu Ihnen nach Hause, um mit Ihnen gemeinsam Lösungen für Ihre Probleme zu erarbeiten
- dabei stehen wir Ihnen mit beratenden Gesprächen zur Seite
- unsere Hilfe ist als Eltern begleitend und Eltern unterstützend zu verstehen
Systemische Lösungsorientierte Klärungshilfe
… ist eine zeitlich befristete Hilfe zur Erziehung in der es darum geht, Ressourcen und Problemlagen genauer zu beleuchten, um im Anschluss eine passgenaue und der Familiensituation angemessene Hilfeform zu finden. Die Hilfe wird im Zweierteam geleistet.
Ganz konkret geklärt wird:
- in welchem Umfang wer hilfsbedürftig ist (Symptomträger; Auslöser)
- ob eine Hilfe überhaupt sinnvoll und notwendig ist
- worauf sich die Hilfe konkret richten soll (Auftrag)
- wer kann welchen Anteil der Arbeit in einem erfolgreichen Hilfeprozess leisten
- wie ganz konkret eine gelingende Kooperation in der Familie und zwischen den verantwortlichen Helfern und der Familie gestaltet werden muss, um erfolgreich zu sein (Zusammenarbeit)
Platzkapazitäten
In Abstimmung mit dem Jugendamt stehen unsere MitarbeiterInnen zur Erbringung der Leistung zur Verfügung.
Das Team
Das Team besteht aus Sozialpädagog*innen, welche über Zusatzqualifkationen als Systemische Berater*innen/ Therapeut*innen und als Kinderschutzfachkräfte verfügen.
Gesetzliche Grundlagen
Grundsätzlich gibt es einen Rechtsanspruch für Eltern und junge Erwachsene auf „Hilfen zur Erziehung“. Diese Hilfen werden auf Wunsch und Beantragung über das örtliche Jugendamt gewährt.
§§ 1, 5, 27, 30, 31 und 35 SGB VIII