Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer – MBE
Die MBE bietet bedarfsorientierte Einzelfallberatung an, die von erwachsenen Zuwanderern, welche über 27 Jahre alt sind, genutzt werden kann. Die MBE arbeitet nach den Konzeptionen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und wird durch das Bundesministerium des Innern gefördert.
Die Beratungsstellen befinden sich in Gardelegen und Salzwedel. Erwachsene Zuwanderer aus dem Altmarkkreis Salzwedel können das Beratungsangebot anonym und kostenfrei in Anspruch nehmen.
Angebote
Die MBE bietet Unterstützung und Orientierungshilfe an, um im Altmarkkreis Salzwedel anzukommen. Das Ziel ist die Förderung von Integration und Selbstständigkeit der Zugewanderten. Es wird ein Case-Management durchgeführt, wobei ein konstruktiver Förderplan entsteht.
Folgende Themen können hierbei Gegenstand der Beratung sein:
- Sprache
- Bildung/ Integrationskurse
- Arbeit/ Kompetenzanalyse/ Bewerbungsunterlagen
- Anerkennung (Berufs- und Bildungsabschlüsse, Führerschein etc.)
- Familie (Kindergeld, Kindergarten etc.)
- Wohnen
- Gesundheit
- Rechtliche Fragen zum Aufenthalt
Außerdem werden Gruppenveranstaltungen durchgeführt, welche die Beratung unterstützen.
Beratungstermine nach Vereinbarung
Kontakt
Karl-Marx-Straße 13
29410 Salzwedel
Tel: 03901 / 3084018
Fax:03901 / 3084029
E-Mail: mbe-ga-saw@paritaet-lsa.de
Beratungszeiten
Beratungsstelle in Gardelegen
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
mobile Beratungsstelle in Salzwedel
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00– 14:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
offene Sprechzeiten
Gardelegen: Montag 10:00 – 12:00 Uhr
Salzwedel: Donnerstag 12:00 – 14:00 Uhr und Freitag 10:00 – 12:00 Uhr
Platzkapazitäten
Es gibt keine festen Platzkapazitäten.
Das Team
Das Team
Eine für die Migrationsberatung anerkannte Sozialarbeiterin führt die Beratungen durch.
Neben Deutsch kann die Beratung auch in Englisch erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen
- §45 Satz1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
- §9 Abs.1 Satz4 BVFG (Bundesvertriebenengesetz)
- §75 Nr.9 AufenthG in Verbindung mit §45 Satz1 AufenthG und §9 Abs.5b BVFG (BAMF ist für MBE zuständig)